Verordnung, Kosten, Ablauf
Wege zur Logopädie
Von der ersten Sorge bis zur Therapie: Was Logopädie ist, wer sie bezahlt und wie Sie einen Platz bei uns bekommen.
1. Verordnung holen
Logopädische Therapie erfolgt nach ärztlicher Verordnung mit logopädischer Diagnose. Kinder erhalten sie meist von Fachärztinnen und Fachärzten für Kinderheilkunde, HNO-Heilkunde, Kieferorthopädie oder Allgemeinmedizin, Erwachsene eher aus Neurologie, Phoniatrie, HNO-Heilkunde oder von der Hausarztpraxis. Sind nach der ersten Verordnung weitere Stunden nötig, kann nach unserem Therapiebericht eine Folgeverordnung ausgestellt werden.
2. Termin buchen
Freie Ersttermine sehen Sie auf der Startseite und im Buchungssystem live, nach Bezirk sortiert. Wenn nichts Passendes frei ist, nutzen Sie die Warteliste, wir melden uns, sobald ein Termin frei wird. Oder rufen Sie an: 030 24338639.
3. Erstbefund
Anhand der Diagnose auf der Verordnung erstellen wir einen Erstbefund. Er erfasst die Schwierigkeiten genau und ist die Grundlage für ein individuelles Therapiekonzept nach wissenschaftlich erprobten Methoden, die wir passend kombinieren.
4. Therapie
In der Praxis, per Videotherapie oder als Hausbesuch, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu uns kommen können und die Verordnung das vorsieht. Meist ein- bis zweimal pro Woche, 45 oder 60 Minuten je nach Verordnung.
Kosten und Zuzahlung
Gesetzlich Versicherte: Die Kasse übernimmt die Therapie, Erwachsene zahlen die gesetzliche Zuzahlung (10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung), Kinder und Jugendliche bis 18 sind befreit. Privatversicherte und Beihilfe: Abrechnung nach Tarif. Selbstzahlende: transparente Preisangabe vor dem ersten Termin.
Häufige Fragen
Was ist Logopädie?
Logopädie ist die Therapie von Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens bei Kindern und Erwachsenen. Sie ist ein anerkanntes Heilmittel und wird ärztlich verordnet.
Wer finanziert die Therapie?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nach Verordnung. Erwachsene zahlen die gesetzliche Zuzahlung, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind zuzahlungsfrei. Privatversicherte rechnen nach ihrem Tarif ab, Selbstzahlende erhalten vorab eine Preisangabe.
Wie erhalte ich Logopädie?
Über eine Heilmittelverordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes. Kinder erhalten sie meist von der Kinderarztpraxis, HNO, Kieferorthopädie oder Allgemeinmedizin, Erwachsene von Neurologie, Phoniatrie, HNO oder der Hausarztpraxis. Mit der Verordnung buchen Sie den Ersttermin.
Was passiert, wenn die Verordnung aufgebraucht ist?
Sind weitere Stunden nötig, stellt die behandelnde Ärztin oder der Arzt nach unserem Therapiebericht eine Folgeverordnung aus.